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Steinach am Bodensee - der Nebel lichtet sich.
(20.02.2015)
Während meiner knapp 17-jährigen Berufstätigkeit von Februar 2001 bis Dezember 2017 als Amtsleiter/in-Stellvertreterin beim Amt für Bürgerrecht und Zivilstand des Kantons St.Gallen leitete ich unter anderem die Adoptionsverfahren in spezialisierter Funktion. Ab Januar 2003 kam die Suche nach den leiblichen Eltern von adoptierten Personen samt Kontaktvermittlung dazu.
Meine Beratungstätigkeit stützt sich somit auf eine langjährige Berufserfahrung mit dem bis 31. Dezember 2017 geltenden Adoptionsrecht. Das revidierte Adoptionsrecht ermöglicht ab 1. Januar 2018 mehr Adoptionsvarianten sowie - im Sinne des Kindswohls - in der Regel mehr Einzelfallgerechtigkeit. Wie die zuständigen Behörden das neue Recht umsetzen und ihren erweiterten Ermessensspielraum ausüben werden, werden Praxis und Rechtsprechung zeigen.
Im Bereich der Herkunftssuche weiss ich aufgrund meiner langjährigen beruflichen Erfahrung, wie schwierig es für Suchende ist, an die "richtige Behöre" zu gelangen, um die gewünschten Ausküfte zu erhalten. In diesem Zusammenhang sind nebst Kenntnissen im Adoptions- und Kindesrecht oftmals Spezialkenntnisse im Zivilstandswesen gefordert. Hinzu kommt die Bereitschaft, auf die Bedürfnisse von Menschen in einem höchstpersönlichen Thema einzugehen.