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Steinach am Bodensee - der Nebel lichtet sich.

(20.02.2015)

 

Adoptionsrecht in der Schweiz ab 1. Januar 2018

Mit dem revidierten Adoptionsrecht wird insbesondere die Stiefkindadoption einem weiteren Kreis von Paaren eröffnet. Nebst Ehepaaren ist die Stiefkindadoption neu auch für Paare in einer eingetragenen Partnerschaft sowie für homo- oder heterosexuelle Paare in einer faktischen Lebensgemeinschaft möglich. Zudem gibt es etliche Anpassungen bei den Adoptionsvoraussetzungen. Die Adoptionsbehörden erhalten mehr Ermessensspielraum zwecks Berücksichtigung des Einzelfalls im Sinne des Kindswohls.

 

Gemäss Übergangsbestimmung zum revidierten Adoptionsrecht gilt für Adoptionsverfahren, die am 1. Januar 2018 hängig sind, das neue Recht.

Meine Dienstleistung / kosten

Gerne berate ich Sie auf Wunsch bei Ihrem Adoptionsanliegen in Berücksichtigung des ab 1. Januar 2018 geltenden Adoptionsrechts.

 

Honorar für Beratungsdienstleistung:                              CHF 120.00 pro Stunde, exkl. Spesen.