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Steinach am Bodensee - der Nebel lichtet sich.

(20.02.2015)

 

Herkunftssuche ab 1. Januar 2018

anspruchsberechtigter personenkreis und umfang der auskünfte

Seit dem 1. Januar 2003 hat das Adoptivkind Anrecht auf Kenntnis der Personalien seiner leiblichen Eltern. Ab 1. Januar 2018 wird sowohl der anspruchsberechtigte Personenkreis mit Bezug auf die leiblichen Eltern und deren direkte Nachkommen als auch der Umfang der Auskünfte erweitert.

zuständige behörde für auskunfterteilung

Gesamtschweizerisch erteilt nun die für das Adoptionsverfahren zuständige kantonale Behörde Auskunft über die leiblichen Eltern, über deren direkte Nachkommen sowie über das Adoptivkind. Diese Behörde kann die Aufgabe an einen spezialisierten Suchdienst übertragen.

 

Zudem haben die Kantone eine geeignete Stelle zu bestimmen, welche die leiblichen Eltern, deren direkte Nachkommen sowie das adoptierte Kind auf Wunsch beratend unterstützt.

Rückwirkung der herkunftssuche für Adoptionen ab 1. april 1973

In Auslegung der Übergangsbestimmung zum revidierten Adoptionsrecht können grundsätzlich alle anspruchsberechtigten Personen Anfragen im Zusammenhang mit der Herkunftssuche bei der zuständigen kantonalen Behörde stellen, sofern die Adoption nach dem 1. April 1973 ausgesprochen wurde.

Meine dienstleistung / kosten

Gerne berate ich Sie als

  • Adoptivkind bei der Suche nach Ihren Wurzeln
  • leibliche Eltern bei der Suche nach Ihrem adoptierten Kind
  • direkte Nachkommen von leiblichen Eltern auf der Suche nach Ihren (biologischen) Geschwistern oder Halbgeschwistern.

Auf Wunsch berate ich Sie zusätzlich bei einer gewünschten Kontaktvermittlung. Anlässlich dieser Beratung werde ich mit Ihnen Ihre persönlichen Vorstellungen und Befürfnisse mit Blick auf die verschiedenen Möglichkeiten eines Erstkontaktes besprechen. Einbringen dazu kann ich meine langjährige Erfahrung in der Kontaktvermittlung zwischen adoptierten Personen und ihren leiblichen Eltern. Eine psychologische Begleitung schliesse ich mangels entsprechender beruflicher Ausbildung ausdrücklich aus.

 

Honorar für Beratungsdienstleistung:                              CHF 120.00 pro Stunde, exkl. Spesen.