Mediation ist ein aussergerichtliches Streitbeilegungsverfahren, bei dem ein unparteilicher Dritter (Mediator oder Mediatorin) die Konfliktparteien darin
unterstützt, ihren Konflikt auf dem Verhandlungsweg eigenverantwortlich und einvernehmlich zu lösen.
Mediation kann für alle Konfliktsituationen eingesetzt werden, in denen sich die Parteien selbst für eine einvernehmliche Lösung entscheiden
wollen, ohne den Entscheid an Dritte - beispielsweise ein Gericht - zu delegieren. Zudem ist Mediation dann vorteilhaft, wenn das Verhältnis zwischen den Parteien
durch Meinungsverschiedenheiten nicht beeinträchtigt werden soll und ein gutes Einvernehmen auch in Zukunft wichtig ist.
- freiwillige Teilnahme an der Mediation
- einvernehmliche Wahl von Mediator/in und Verfahren
- Eigenverantwortung (keine Delegation von inhaltlichen Entscheiden an Dritte)
- direkter Kontakt zwischen den Konfliktparteien (keine Stellvertretung für beteiligte Personen)
- Offenlegung von entscheidrelevanten Tatsachen
- Transparenz
- Fairness
- keine einseitigen Handlungen / Veränderungen der aktuellen Situation ohne Absprache
- Verhandlungsspielraum
- Ergebnisoffenheit
- lösungsorientiertes Arbeiten (Ziel: Vereinbarung)
- Vertraulichkeit
- Klarheit über Kosten (Honoraransatz, Aufteilung, etc.)
- Neutralität des Mediators/der Mediatorin (keine weiteren Mandate für die Konfliktbeteiligten
während des laufenden Mediationsverfahrens / keine Rechtsvertretung in den verhandelten
Angelegenheiten nach der Mediation).
1. Arbeitsbündnis
2. Informations- und Themensammlung (Worum geht es
genau?)
3. Interessenklärung ("Was ist mir besonders
wichtig?")
4. Kreative Optionensuche ("Was wäre alles
denkbar?")
5. Einigungsprozess ("Wie können wir es
angehen?")
6. Vereinbarung / Umsetzung